Streitereien unter Nachbarn beschäftigen die Gerichte immer häufiger. Egal ob sich um Geruchsbelästigung handelt, um Ruhestörung oder weil der Nachbarshund stört, selbst Belanglosigkeiten werden oft vor dem Richter ausgetragen. Die Folge, das nachbarschaftliche Verhältnis bleibt hinterher für immer gestört. Doch was sagt das Nachbarschaftsrecht zu Haustieren, zur Ruhestörung oder all den anderen alltäglichen Streitigkeiten unter den Nachbarn?
Es soll allerdings nicht vergessen werden, hier zu erwähnen, dass die meisten Nachbarn friedvoll nebeneinander leben.
Im Sommer ist Nachbarschaftsstreit vorprogrammiert
Es gibt allerdings auch die Nachbarn, die weniger angenehm sind, da sie sich entweder stets rücksichtslos benehmen und/oder einfach nur ihre eigenen Interessen verfolgen und die Einwände des Nachbarn einfach ignorieren, selbst dann, wenn diese berechtigt sind. Andere wiederum legen es darauf an einen Rechtsstreit herbeizuführen, schon allein um den Nachbarn zu schikanieren. Dann ist es von Vorteil, wenn man seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Nachbar kennt.
Gerade im Sommer kommt es oftmals zu Streitereien mit den Nachbarn schon aus dem einfachen Grund: Die warmen Sommermonate bieten viel mehr Berührungspunkte, wie beispielsweise das Grillen oder die Gartenarbeiten mit lauten Geräten. Selbst das zu lange aufhalten auf dem Balkon gibt oft Anlass für Streitigkeiten.
Das ist auf dem Balkon erlaubt
Besonders das „Balkonrecht“ beschäftigt die deutschen Zivilgerichte immer häufiger. Grillen, Rauchen, Ruhestörung und/oder die Balkonbepflanzung und -dekoration bieten Grund für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Rechtlich gehört der Balkon mit zur Wohnung und somit hat man das Recht, diese ebenso frei zu nutzen, wie seine Wohnung. Stört sich der Nachbar an der Dekoration oder daran, dass sich die Nachbarin oben ohne sonnt, dann hat er Pech gehabt in aller Regel.
Der Gesetzgeber legt die Grenzen so fest, dass man alle Freiheiten hat, sofern es für den Nachbar zumutbar ist oder man dritte gefährdet. Was die Ruhezeiten angeht, so gelten diese selbstverständlich auch für den Balkon. Werden Pflanzgefäße an der äußeren Seite des Balkons angebracht, so müssen diese sturmsicher befestigt sein, damit sie nicht herunterfallen können und jemanden verletzen. Was das Rauchen und Grillen auf dem Balkon angeht, so ist das generell erlaubt, sofern die Nachbarn nicht durch den Rauch belästigt werden. Bei der Frage, was auf dem eigenen Balkon erlaubt ist und was nicht kann man sich ganz gut an den mietrechtlichen Vorschriften zur Balkonnutzung orientieren.